Kompensation der gestiegenen Stromkosten
Der DN hat mit der KBV für eine Kompensation der gestiegenen Stromkosten gekämpft.
Dank der Hilfe der Mitglieder konnten wir der KBV einige beispielhafte Preissteigerungen aus Mitgliedspraxen übermitteln, so dass sie in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eine gute und stichhaltige Argumentationsgrundlage hatte.
Erfreulicherweise hatte unsere Hartnäckigkeit nun Erfolg:
GKV-Spitzenverband und KBV haben eine Einigung bezüglich der gestiegenen Stromkosten treffen können. Sie gilt rückwirkend zum 01.01.2023 und ist zunächst befristet bis Ende 2023. Der Bewertungsausschuss prüft bis Ende des Jahres, ob eine Verlängerung erforderlich ist.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Ausgeglichen wird die Differenz der Stromkosten der Praxis im Jahr 2023 zu einem Referenzpreis von 29 Cent/kWh.
- Relevant sind Stromverbrauch und Stromkosten im Abrechnungsquartal. Wenn Abschläge an den Energieversorger gezahlt werden, gibt es eine Spitzabrechnung im 1. Quartal 2024
- Einnahmen aus Nicht-GKV sowie ggf. Erstattungen von anderen Stellen sind anzurechnen
- Eigenanteil in Höhe von 5 %
- Bagatellgrenze 500 Euro
Abgerechnet wird über eine Pseudo-Gebührenordnungsposition.
Die Bestimmung der zu erstattenden Stromkosten erfolgt im Rahmen einer Selbsterklärung gegenüber der jeweiligen KV. Der diesem Schreiben beigefügte Bescheid enthält entsprechende Musterformulare.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer KV bzgl. der Umsetzung in Ihrem KV-Bereich.
Wir hoffen, dass damit ein wesentlicher Anteil der gestiegenen Stromkosten unserer Mitglieder erstattet wird.